02.08.2011, 06:49
am ende des mails steht etwas verwirrendes!? "Nach Abschluss des vorliegenden Lehrganges werden die Absolventinnen/Absolventen in den FH-Bachelor-Studiengang Diaetologie aufgenommen. Im Sinne der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung werden die erworbenen Kenntnisse angerechnet. Zur Erlangung der Berufsberechtigung als DiaetologIn haben die Studierenden nach Aufnahme in den FH-Bachelor-Studiengang eine praktische Bachelorprüfung zu absolvieren." --> bedeutet das, dass wir nurmehr diese bachelorprüfung machen müssen oder doch den ganzen studiengang diätologie wo wir uns dann das vorher erworbene wissen anrechnen lassen können?

