20.11.2011, 17:35
Nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 sind solche Marken von der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt ausgeschlossen, sofern sie Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten.
Also ist es nicht zugelassen auch wenn dieses Beispiel auf Deutschland bezogen ist.
Also ist es nicht zugelassen auch wenn dieses Beispiel auf Deutschland bezogen ist.


