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Konsumentenpolitik und Konsumentenschutz
#94
also ich glaub das nur unternehmen eine gewährleistung für ihre produkte haben, auch wenn diese gebraucht sind
wenn du jetzt von einer anderen privaten person etwas kaufst kannst du bei eintretenden schaden auf schadensersatz klagen, allerdings musst du dann beweisen, dass ein schaden bestand, von der die andere person wusste und dich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, vertrag ist dann auch nichtig weil andere person arglistig gehandelt hat
so denke ich mir das jedenfalls, also keine gewährleistung für die antwort : )
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RE: Konsumentenpolitik und Konsumentenschutz - von karo88 - 20.11.2011, 18:29

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