23.05.2012, 09:52
Glaubst du jetzt echt, dass sich die Leute dass jetzt nur 2 mal durchlesen nur weil das "lalelu"s Einschätzung war? ;-) Das ist ihre Meinung wie sies empfunden hat und die darf sie wohl veröffentlichen.
Übrigens: man kann sich noch auf univis für die VO anmelden. Dann wird man auch in moodle freigeschalten.
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