03.08.2012, 10:31
Die 8-wöchige Frist wird durch die vorlesungsfreie Zeit verlängert. Also die Ferien werden nicht dazugezählt.
Aber wenn du krank geworden bist, hättest du dich doch trotzdem abmelden können? mit einem ärztlichen Attest ist das doch trotzdem möglich.
Aber wenn du krank geworden bist, hättest du dich doch trotzdem abmelden können? mit einem ärztlichen Attest ist das doch trotzdem möglich.

