22.08.2012, 16:51
Darf ich nur bis 30.November umsteigen? Werde hoffentlich rechtzeitig mit dem Bakk fertig.
II. FRISTEN FÜR DIE ZULASSUNG ZU EINEM MASTER- ODER DOKTORATSSTUDIUM
Die Zulassung zu einem Masterstudium ist zwischen 18. Juni und 30. November möglich.
Die Zulassung zu einem Doktorats- oder PhD-Studium ist ganzjährig möglich (Achtung: Ausnahme Wirtschaftswissenschaften).
Detaillierte Informationen finden Sie unter http://studentpoint.univie.ac.at/zulassung
III. MELDUNG DER FORTSETZUNG
Um Ihr Studium im Wintersemester fortsetzen zu können, müssen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag fristgerecht einzahlen! Detaillierte Informationen zu den Neuerungen des Studienbeitrages erhalten Sie nächste Woche per E-Mail.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für den Abschluss des Sommersemesters und einen erholsamen Sommer!
Referat Studienzulassung der Universität Wien
II. FRISTEN FÜR DIE ZULASSUNG ZU EINEM MASTER- ODER DOKTORATSSTUDIUM
Die Zulassung zu einem Masterstudium ist zwischen 18. Juni und 30. November möglich.
Die Zulassung zu einem Doktorats- oder PhD-Studium ist ganzjährig möglich (Achtung: Ausnahme Wirtschaftswissenschaften).
Detaillierte Informationen finden Sie unter http://studentpoint.univie.ac.at/zulassung
III. MELDUNG DER FORTSETZUNG
Um Ihr Studium im Wintersemester fortsetzen zu können, müssen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag fristgerecht einzahlen! Detaillierte Informationen zu den Neuerungen des Studienbeitrages erhalten Sie nächste Woche per E-Mail.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für den Abschluss des Sommersemesters und einen erholsamen Sommer!
Referat Studienzulassung der Universität Wien

