01.10.2012, 14:17
Ich würde sagen, es kommt darauf an, wer Erstprüfer ist. Im Curriculum steht:
"Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist mündlich und als kommissionelle Prüfung vor
einem Prüfungssenat abzuhalten und hat zu umfassen:
• eine Prüfung aus jenem Teilgebiet des Prüfungsfaches, dem das Thema der
Diplomarbeit zuzuordnen ist, und
• eine Prüfung aus einem Teilgebiet eines weiteren Prüfungsfaches nach Wahl des
Kandidaten, das als ein Schwerpunkt des Studiums anzusehen ist.
Unabhängig vom Fach/Schwerpunkt, dem das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist, muß
ein Fach der Diplomprüfung aus dem Pflichtschwerpunkt entstammen. Die Fächer des
zweiten Teiles der 2. Diplomprüfung müssen einem Fach entstammen, dessen Mindestumfang
im Studienplan 2 Semesterstunden beträgt."
"Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist mündlich und als kommissionelle Prüfung vor
einem Prüfungssenat abzuhalten und hat zu umfassen:
• eine Prüfung aus jenem Teilgebiet des Prüfungsfaches, dem das Thema der
Diplomarbeit zuzuordnen ist, und
• eine Prüfung aus einem Teilgebiet eines weiteren Prüfungsfaches nach Wahl des
Kandidaten, das als ein Schwerpunkt des Studiums anzusehen ist.
Unabhängig vom Fach/Schwerpunkt, dem das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist, muß
ein Fach der Diplomprüfung aus dem Pflichtschwerpunkt entstammen. Die Fächer des
zweiten Teiles der 2. Diplomprüfung müssen einem Fach entstammen, dessen Mindestumfang
im Studienplan 2 Semesterstunden beträgt."

