19.11.2012, 21:35
(19.11.2012, 20:33)barbarella schrieb: Ich weiß es ist eine blöde Frage, aber ich hatte Mitte Oktober meine Diplomprüfung...
Muss ich jetzt eigentlich noch irgendwo hin, etwas unterschreiben, Bescheid abholen, also bürokratisches Zeug oder bin ich jetzt einfach Magister und aus?
Lg Babsi
Der Titel darf erst geführt werden, wenn der Verleihungsbescheid durch die Übernahme rechtskräftig ist.

