12.01.2013, 10:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2013, 10:54 von Gabriele Linzer.)
Verspätete Anmeldungen zu einer LV (nach dem Zuteilungslauf nach Ende der Anmeldefrist) können nur mit Zustimmung des LV Leiters durch das SSC erfolgen.
Das Anmeldesystem prüft die Voraussetzungen direkt bei der Anmeldung/Vormerkung des Studierenden und nochmals nach Ablauf der Anmeldefrist direkt beim Zuteilungslauf für die Plätze. Wenn die Platzvergabe erfolgt ist, kann keine weitere AUTOMATISCHE Voraussetzungsprüfung mehr erfolgen, da es keinen weiteren automatischen Zuteilunglauf im System nach Ablauf der Anmeldefrist gibt.
Wer die Voraussetzungen erst erlangt, nachdem die Plätze bereits vergeben wurden, kann nur mehr einen Platz bekommen, wenn in der LV noch Plätze frei geblieben sind und die Lehrveranstaltung noch nicht begonnen hat.
Für eine solche nachträgliche Aufnahme muss der Lehrveranstaltungsleiter dem SSC seine Zustimmung mitteilen, daher muss in diesen Fällen unbedingt das SSC kontaktiert werden.
Das Anmeldesystem prüft die Voraussetzungen direkt bei der Anmeldung/Vormerkung des Studierenden und nochmals nach Ablauf der Anmeldefrist direkt beim Zuteilungslauf für die Plätze. Wenn die Platzvergabe erfolgt ist, kann keine weitere AUTOMATISCHE Voraussetzungsprüfung mehr erfolgen, da es keinen weiteren automatischen Zuteilunglauf im System nach Ablauf der Anmeldefrist gibt.
Wer die Voraussetzungen erst erlangt, nachdem die Plätze bereits vergeben wurden, kann nur mehr einen Platz bekommen, wenn in der LV noch Plätze frei geblieben sind und die Lehrveranstaltung noch nicht begonnen hat.
Für eine solche nachträgliche Aufnahme muss der Lehrveranstaltungsleiter dem SSC seine Zustimmung mitteilen, daher muss in diesen Fällen unbedingt das SSC kontaktiert werden.

