06.02.2013, 19:41
rumänien: ich würd meinen, dass es zulässig ist, weil eu-recht über rumänisches recht geht.
paprikapulver: bin ich mir nicht ganz sicher. es ist gestanden die wertgebende/wertbestimmende zutat (eben das paprikapulver) hat gefehlt und es wurde nur roter farbstoff verwendet, der aber unter der höchstzulässigen menge vorhanden war. d.h. die beiden antwortmögl. mit gesundheitsgefährdend fallen weg. bleiben noch wertgemindert, verfälscht und noch irgendwas. der unterschied zwischen wertgemindert und verfälscht ist, dass verfälscht von anfang an ist, in dem fall fehlt das pulver von anfang an. wertgemindert ist z.b. ablauf des mhd. also richtig ist meiner meinung nach verfälscht oder die eine antwort, die mir nicht einfällt, hatte aber irgendwas damit zu tun, ob es sich dann noch um einen liptauer handelt. nur woher sollen wir wissen, ob im liptauer paprikapulver drinnen sein muss. steht das irgendwo in den gesetzestexten?
gärtner mit produkt: gilt das missbrauchsprinzip würde ich sagen.
paprikapulver: bin ich mir nicht ganz sicher. es ist gestanden die wertgebende/wertbestimmende zutat (eben das paprikapulver) hat gefehlt und es wurde nur roter farbstoff verwendet, der aber unter der höchstzulässigen menge vorhanden war. d.h. die beiden antwortmögl. mit gesundheitsgefährdend fallen weg. bleiben noch wertgemindert, verfälscht und noch irgendwas. der unterschied zwischen wertgemindert und verfälscht ist, dass verfälscht von anfang an ist, in dem fall fehlt das pulver von anfang an. wertgemindert ist z.b. ablauf des mhd. also richtig ist meiner meinung nach verfälscht oder die eine antwort, die mir nicht einfällt, hatte aber irgendwas damit zu tun, ob es sich dann noch um einen liptauer handelt. nur woher sollen wir wissen, ob im liptauer paprikapulver drinnen sein muss. steht das irgendwo in den gesetzestexten?
gärtner mit produkt: gilt das missbrauchsprinzip würde ich sagen.

