14.02.2013, 11:57
Ein Umstieg aus dem Bachelorstudium EW in das Masterstudium EW ist bis zum Ende des Semsters (28.02. im Wintersemester und 30.09. im Sommersemester) möglich, allerdings muss man zwischen dem Beginn der Zulassungsfrist für das nächste Semester und
dem Beginn des nächsten Semesters konkret darauf hinweisen, ab welchem Semester man zugelassen werden will.
Bei anerkannten Prüfungen muss im Prüfungspass an Stelle des Namens des Prüfers "anerkannt" stehen.
dem Beginn des nächsten Semesters konkret darauf hinweisen, ab welchem Semester man zugelassen werden will.
Bei anerkannten Prüfungen muss im Prüfungspass an Stelle des Namens des Prüfers "anerkannt" stehen.

