03.03.2013, 18:23
hmm naja die letzte Prüfung war auf jeden Fall mit Fragenkatalog zu schaffen (siehe Fragen 05.02.2013) aber ich würde dir empfehlen auch diese "Fallbeispiel" durchzugehen.
Vieles aus dem Fragenkatalog muss man auch nicht auswendig lernen, sondern einfach nur in den Gesetzestexten anstreichen.
Vieles aus dem Fragenkatalog muss man auch nicht auswendig lernen, sondern einfach nur in den Gesetzestexten anstreichen.

