15.09.2013, 10:32
Welche Fristen gelten für die Abgabe?
Die Abgabetermine werden von den Lehrbeauftragten festgelegt und müssen so gewählt werden, dass folgende Fristen für die Benotung jedenfalls eingehalten werden:
Noten für Bachelorarbeiten aus dem Wintersemester sind von den Lehrenden spätestens am 30. Juni an die SSS zu übermitteln.
Noten für Bachelorarbeiten aus einem Sommersemester sind von den Lehrenden spätestens am 30. November an die SSS zu übermitteln.
Die Abgabetermine werden von den Lehrbeauftragten festgelegt und müssen so gewählt werden, dass folgende Fristen für die Benotung jedenfalls eingehalten werden:
Noten für Bachelorarbeiten aus dem Wintersemester sind von den Lehrenden spätestens am 30. Juni an die SSS zu übermitteln.
Noten für Bachelorarbeiten aus einem Sommersemester sind von den Lehrenden spätestens am 30. November an die SSS zu übermitteln.


