16.09.2013, 13:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2013, 13:56 von schmusebear.)
Also ich hab jetzt mit der studienabteilung der boku geredet und auch von dem institut (welches die VO Qualitätsmanagement 1 anbietet) eine e-mail zurückbekommen und beide sagen, dass man im Semester wo die VO abgehalten worden ist, inskribiert bzw. mitbelegt haben muss um diese Prüfung machen zu können!
also hat sich der Umstieg für mich erledigt....weil ich kann nicht bis ende des sommersemesters 2014 warten bis ich diese prüfung machen kann...
jetzt ist mir gerade was aufgefallen und zwar:
wenn ich mir jetzt das alternative Pflichtmodul 13.5 aussuche:
wenn ich die Vo Humanökologie und die VO Ökologische Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion schon habe dann könnte ich mir ja die VO Ökol. Grundlagen der landw. Produktion für die EX Ökologische Landwirtschaft anrechnen lassen und die zwei anderen VO´s von der Boku (VO Umweltmanagement und technischer Umweltschutz; VO Agrarökologie) kann ich im WS 2013 an der Boku machen weil diese ja im WS abgehalten werden und danach Prüfungstermine stattfinden!!
ist das richtig???
also hat sich der Umstieg für mich erledigt....weil ich kann nicht bis ende des sommersemesters 2014 warten bis ich diese prüfung machen kann...
jetzt ist mir gerade was aufgefallen und zwar:
wenn ich mir jetzt das alternative Pflichtmodul 13.5 aussuche:
wenn ich die Vo Humanökologie und die VO Ökologische Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion schon habe dann könnte ich mir ja die VO Ökol. Grundlagen der landw. Produktion für die EX Ökologische Landwirtschaft anrechnen lassen und die zwei anderen VO´s von der Boku (VO Umweltmanagement und technischer Umweltschutz; VO Agrarökologie) kann ich im WS 2013 an der Boku machen weil diese ja im WS abgehalten werden und danach Prüfungstermine stattfinden!!
ist das richtig???

