02.03.2014, 17:12
Zitat:Viele Beschwerden handelten gerade von eben dieser Übungsleitung.
So eine Beschwerde die Übungsleitung direkt betrifft, ist natürlich die StRV
die geeignete Anlaufstelle; falls die Unzufriedenheit sich auf bestimmte
TutorInnen bezieht, so kann aber auch ein unmittelbarer Hinweis an die
Übungsleitung u.U. weiterhelfen ... die StRV steht natürlich auch in dem
Falle als Beschwerdestelle zur Verfügung ...
LG
StRV-EW/BSE

