06.11.2008, 20:37
Hallo!
also ich weiß dass es so ist, dass man nur einen gewissen Betrag im Jahr verdienen darf wenn man Familienbeihilfe bezieht. (weil sonst würde ja jeder der "normal" arbeitet Familienbeihilfe beziehen können).
Das geht ja glaub ich über das Finanzamt und wenn die sehen dass du zu vile verdienst dann kann es glaub ich sein dass sie dir das streichen. (ist aber nicht sicher)
Als freier dienstnehmer bist du ja nicht angemeldet, oder?? Läuft das über Werkvertrag??
Weil dann zahlst du ja keine abgaben wenn du so wenig verdienst und dann ist das ok.
Aber ich weiß nicht genau wie das ist wenn du gemeinsam mehr als 349,01€ verdienst. das ist ja die Geringfügigkeitsgrenze und alles was darüber ist musst du dann versteuern.
Also das ist alles was ich dir dazu sagen kann, aber schau lieber mal im internet nach, weil ich bin mir nicht sicher ob ich das genau weiß!
Hoff ich hab dir trotzdem weiterhelfen können!
Lg, Irene
also ich weiß dass es so ist, dass man nur einen gewissen Betrag im Jahr verdienen darf wenn man Familienbeihilfe bezieht. (weil sonst würde ja jeder der "normal" arbeitet Familienbeihilfe beziehen können).
Das geht ja glaub ich über das Finanzamt und wenn die sehen dass du zu vile verdienst dann kann es glaub ich sein dass sie dir das streichen. (ist aber nicht sicher)
Als freier dienstnehmer bist du ja nicht angemeldet, oder?? Läuft das über Werkvertrag??
Weil dann zahlst du ja keine abgaben wenn du so wenig verdienst und dann ist das ok.
Aber ich weiß nicht genau wie das ist wenn du gemeinsam mehr als 349,01€ verdienst. das ist ja die Geringfügigkeitsgrenze und alles was darüber ist musst du dann versteuern.
Also das ist alles was ich dir dazu sagen kann, aber schau lieber mal im internet nach, weil ich bin mir nicht sicher ob ich das genau weiß!
Hoff ich hab dir trotzdem weiterhelfen können!
Lg, Irene

