10.11.2008, 15:13
Ich hätt da ne Frage zur Prüfung: Laut Äquivalenzliste ist die VO ja gleichwertig mit der neuen Bakk-VO (Methoden der Sicherheitsberurteilung...), demnach könnte ich ja diese Prüfung machen und sie mir anrechnen lassen... (oder?).
Ist diese VO jetzt einstündig, oder 2-stündig? Denn im VVZ vom letzten Semester wird sie mit 2 SWS angeführt.
Danke!
Ist diese VO jetzt einstündig, oder 2-stündig? Denn im VVZ vom letzten Semester wird sie mit 2 SWS angeführt.
Danke!

