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Notenverbesserung - Frage an die StRV!
#3
Hallo!

Positiv beurteilte Lehrveranstaltungsprüfungen dürfen längstens innerhalb eines halben Jahres ab Prüfungsantritt einmal wiederholt werden. Wie Pinky richtig angemerkt hat, gilt dann aber nicht automatisch die bessere Note, sondern die des letzten Antritts - d.h. im schlimmsten Fall könnte das auch eine negative Beurteilung sein.

LG,
StRV-EW/BSE

mary-on schrieb:hallo!

ich hätt mal ne frage...wenn man eine prüfung zwar besteht, aber mit der note unzufrieden ist, kann man die dann rein theoretisch noch mal schreiben?
geht das? oder kann man prüfungen wirklich nur dann wiederholen, wenn man durchgefallen ist?

lg marion
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RE: Notenverbesserung - Frage an die StRV! - von strvew - 05.05.2008, 02:47

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