17.01.2009, 13:16
Du bekommst die kinderbeihilfe ab dem monat wieder, in dem du deine letzte prüfung gemacht hast. allerdings bekommst du das dann erst im nachhinein. d.h. wenn du deine letzte prüfung im jänner absolviert hast und den abschnitt aber erst z.b. im märz einreichen kannst (wegen wartezeiten von noten etc) bekommst du im nachhinein die KBH für jänner, feb, und märz.
lg
lg

