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Studien- und Kinderbeihilfe
#1
Ich will nur auf Nummer sicher gehen, dass ich keine Frist versäume... bin ich richtig informiert, dass ich Studienblatt, Zeugnisse etc. erst nach dem 2. Semester vorweisen muss!?

Muss ich jemandem schon vorher etwas vorlegen?

Laut Stipendienstelle:
"...Zeugnisse über erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten oder 14 Semesterstunden..."

Das heißt ich darf mir "aussuchen", ob ich 30 ECTS-Punkte oder 14 SWS vorweisen will!? Hab nämlich nachgeschaut, die SWS bekommt man ja schneller zusammen!?

Lg Nina
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Nachrichten in diesem Thema
Studien- und Kinderbeihilfe - von ninadesiree - 27.01.2009, 20:55
RE: Studien- und Kinderbeihilfe - von Kathi - 27.01.2009, 21:04
RE: Studien- und Kinderbeihilfe - von Dior_87 - 27.01.2009, 21:22
RE: Studien- und Kinderbeihilfe - von Kathi - 28.01.2009, 07:50

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