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An die STRV:Vorratsschutz und/oder Gemeinschaftsverpflegung
#1
Liebe strv Big Grin

also es geht um folgendes....einige studis hier (mich eingeschlossen) sind unsicher was die zwei vorlesungen angeht....es dürften einige die vorratshaltung fürs diplom gemacht haben (obwohl bakk) die ja damals noch 2sws wert waren (ich glaub sogar dass das einige sind die es nur nicht wissen)....nun stellen sich einige fragen

- Müssen wir uns das extra anrechnen lassen?
- Wenn ja, wirds überhaupt angerechnet bzw wenn es nicht angerechnet wird müssten ja die übungen auch aberkannt werden oder? Angeblich ist die prüfung schwerer mit 2sws.....
- Wenn man es sich anrechnen lassen kann und diese 2 sws hat muss man dann noch gemeinschaftsverpflegung machen?

Wären sehr dankbar wenn uns diese fragen beantwortet würden bzw falls nicht wo man sich hinwenden könne Smile

dankeeee Smile
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Nachrichten in diesem Thema
An die STRV:Vorratsschutz und/oder Gemeinschaftsverpflegung - von summer - 05.02.2009, 17:46

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