11.03.2009, 20:02
Rincewind schrieb:wie ist das eigentlich mit zB lebensmittelrecht, ist das ein freies wahlfach oder ein 'normale' fach?Alles, was nicht einen hohe inhaltliche Deckung mit anderen Pflicht-/Wahlpflicht-LVs des Studiums haben, sind FWF.
Lebensmittelrecht würde ich mal auf die schnelle als Pflichtfach einordnen. Soweit ich informiert bin, unterliegen diese LVs keinerlei Limit hinsichtlich der Anrechnungen.

