13.03.2009, 21:13
JA muss ich! Gleich wie Prüfungswiederholer...Das wird leider nicht berücksichtigt warum ich nicht abschließen konnte. Mich würde diesbezüglich auch interessieren, ob das überhaupt gesetzeskonform ist, keinen 2. Termin mehr anzubieten. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Vierhapper freiwillig und aus puren Vergnügen immer einen 2. Gesamtstoffprüfungstermin angeboten hat ....

