09.06.2009, 12:40
habe ein mail an die studienrichtungsvertretung geschrieben und folgende antwort erhalten:
Hallo,
hab vergangene Woche mit Prof. Wagner gesprochen - und er meinte nach kurzem Zögern, dass eine Vorratshaltung mit 3 ECTS (weil es eben im Wahlpflichtmodul ist) ausreicht. Allerdings kann/könnte es sein, dass auch nur manchen Bakk-StudentInnen eine "falsche" ECTS- Punkteanzahl für die Vorratshaltungsprüfung zugeordnet wurde; im ungünstigsten Falle könnte es also passieren, dass das SSC die Punktezuweisung nachträglich ändert - was implizit bedeuten würde, dass auch die Gemeinschaftsverpflegung (oder was anderes mit 1,5
ECTS) nachgemacht werden müsste ... persönlich schätze ich das Risiko für ziemlich gering ein, dass Dir nachträglich Punkte abgezogen werden - im Falle des Falles meld dich einfach nochmal bei mir.
Hallo,
hab vergangene Woche mit Prof. Wagner gesprochen - und er meinte nach kurzem Zögern, dass eine Vorratshaltung mit 3 ECTS (weil es eben im Wahlpflichtmodul ist) ausreicht. Allerdings kann/könnte es sein, dass auch nur manchen Bakk-StudentInnen eine "falsche" ECTS- Punkteanzahl für die Vorratshaltungsprüfung zugeordnet wurde; im ungünstigsten Falle könnte es also passieren, dass das SSC die Punktezuweisung nachträglich ändert - was implizit bedeuten würde, dass auch die Gemeinschaftsverpflegung (oder was anderes mit 1,5
ECTS) nachgemacht werden müsste ... persönlich schätze ich das Risiko für ziemlich gering ein, dass Dir nachträglich Punkte abgezogen werden - im Falle des Falles meld dich einfach nochmal bei mir.

