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Ernährungswissenschaften zur Überbrückung?
#13
"Wie wirkt sich ein Studienwechsel auf die Familen- und Studienbeihilfe aus?

Beachten Sie, dass für ein Aufrechtbleiben des Anspruchs auf Familien- und Studienbeihilfe das Studium nur zweimal, und das spätestens nach dem zweiten Semester, gewechselt werden darf. Die Anspruchsdauer beträgt pro Studienabschnitt die Mindeststudiendauer plus ein Semester, höchstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres. Ein zulässiger Wechsel ist z.B. ein Wechsel von Medizin auf Ernährungswissenschaften nach dem ersten Semester.

Nach einem verspäteten Studienwechsel lebt der Anspruch auf Familienbeihilfe wieder auf, wenn Sie dieselbe Semesteranzahl wie im vorangegangenen Studium erreicht haben. Wenn Sie z.B. nach vier Semestern Informatik auf Rechtswissenschaften wechseln, haben Sie nach vier Semestern Rechtswissenschaften wieder Anspruch auf Familienbeihilfe."

http://studieren.univie.ac.at/index.php?id=282

hoffe, das hilft Smile
lg sunny
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RE: Ernährungswissenschaften zur Überbrückung? - von sunny - 24.08.2009, 08:12

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