21.09.2009, 20:29
Na sicher kannst du dir das anrechnen lassen. Ich hab die VO voriges WS gemacht und gleich danach die Prfg. Wie die Prfg. hab ich schon gepostet.
Ich fand die VO sehr interessant und er bringt den Stoff auch gut rüber. Ist nur weiter zu empfehlen.
Voriges Jahr "durfte" er die anschließenden VOs nicht mehr lesen, weil zu wenige Masterstudenten teilnahmen. Ich würd heuer (wenn ers liest) die 2. VO von ihm auch gern machen (fängt glaub ich im Nov. od. so an). Darf ich die Prfg. machen obwohl ich für die VO nicht angemeldet bin? Dieses Semester muß man ja für die VO Punkte setzen. Kennt sich da jemand aus?
Danke für die Info
Ich fand die VO sehr interessant und er bringt den Stoff auch gut rüber. Ist nur weiter zu empfehlen.
Voriges Jahr "durfte" er die anschließenden VOs nicht mehr lesen, weil zu wenige Masterstudenten teilnahmen. Ich würd heuer (wenn ers liest) die 2. VO von ihm auch gern machen (fängt glaub ich im Nov. od. so an). Darf ich die Prfg. machen obwohl ich für die VO nicht angemeldet bin? Dieses Semester muß man ja für die VO Punkte setzen. Kennt sich da jemand aus?
Danke für die Info
Liebe Grüße von Sunshine

