06.10.2009, 16:08
kaalkasi schrieb:Hallo! habe erst jetzt am 1.10. die Prüfung gemacht und wer bei der Prüfung war weisst wie sie angedeutet hat, dass wer die Prüfung erst jetzt am 1.10. macht, kann auf gar keinen Fall schon dieses Semester die Übung machen, DENN SCHON ALLE PLÄTZE BESETZT SIND(und sie unbedingt die 4 Wochen für die Noten braucht)
wenn die prof. marchjzack das sagt, und sie ist nun mal die leiterin der übungen dann solltest du das respektieren
und ja - es wird kontrolliert ob man die prüfung zur vo hat; wenn du die vo prüfung net hast bzw. sie am 1.10. erst gemacht hast und trotzdem zur übungs-vorbesprechung gehst, dann werdn sich diese leute ein donnerwetter anhörn müssen (wäre nicht das erste mal so)
sie ist da unglaublich pingelig wenns um die vorraussetzung geht leider...
und wegn der anmeldung: da vorratshaltung ein Wahlfach ist, konntest du dich anmelden - das ist der grund. die vorraussetzung hattest du trotzdem nicht (hat der wagner schon öfters erwähnt). das problem gabs voriges semester eh auch schon das die leute dachten sie könnten sich anmelden eben weils univis zulassen hat - und im endeffekt waren dann sogar plätze frei in der übung weil die ganzen leute eben nicht die übung machen durften ohne vo-prf
meiner meinung nach geh hin und wenn sie die vo-prüfungen kontrolliert - dann kann du dich ja dezent rausschleichen
vl hast du glück und sie kontrollierts dieses mal nicht (ich weiß aber auch nicht wann sie das immer kontrolliert - vl erst vor der übung selbst)wäre schade um deine gesetzten punkte
lg claudia
