@Ninchen
Also wenn man vorm Studium 4 Jahre arbeiten war (mit halt gewissem Einkommen) dann bekommt man während des Studiums das Selbsterhalter und dazu die Kinderbeihilfe....die entweder bis 26 oder wenn man ein Kind geboren hat oder Zivildienst/Bundesheer war ein Jahr länger also bis 27. Das Studiengeld bekommt man zurück wenn man ein Stip bekommt....zumindest ist es bei mir so
Ach ja wenn du keine Kinderbeihilfe mehr bekommst, dann bekommst automatisch den Betrag, denn du jetzt weniger hast aufs Stip gerechnet....also vom Endbetrag ist es egal ob du Stip+Beihilfe oder nur Stip bekommst
Ach ja nochwas
Man kann auch nach dem ersten Mal Stundennachweis das Fahrtgeld beantragen (kriegt man rückwirkend und dann überhaupt). Macht man auch bei der Stip
Also wenn man vorm Studium 4 Jahre arbeiten war (mit halt gewissem Einkommen) dann bekommt man während des Studiums das Selbsterhalter und dazu die Kinderbeihilfe....die entweder bis 26 oder wenn man ein Kind geboren hat oder Zivildienst/Bundesheer war ein Jahr länger also bis 27. Das Studiengeld bekommt man zurück wenn man ein Stip bekommt....zumindest ist es bei mir so

Ach ja wenn du keine Kinderbeihilfe mehr bekommst, dann bekommst automatisch den Betrag, denn du jetzt weniger hast aufs Stip gerechnet....also vom Endbetrag ist es egal ob du Stip+Beihilfe oder nur Stip bekommst

Ach ja nochwas
Man kann auch nach dem ersten Mal Stundennachweis das Fahrtgeld beantragen (kriegt man rückwirkend und dann überhaupt). Macht man auch bei der Stip

