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Prüfungen an anderen Universitäten im selben Studium
#1
Grundsätzlich dürfen Studierende nur an jener Universität Prüfungen ablegen, an der sie auch zugelassen sind. Weiters gilt die Regelung, dass Studierende zum selben Studium nicht an mehr als einer Universität in Österreich zugelassen sein dürfen.
Ausnahmen
§ 63 Abs 9 UG erlaubt jedoch ausnahmsweise die Ablegung von Prüfungen an einer anderen Universität als der der Zulassung unter gewissen Voraussetzungen.
1. das Curriculum eines gemeinsam mit einer anderen Universität eingerichteten Studiums sieht dies vor; die auswärtige Ablegung der Prüfung muss nicht gesondert genehmigt werden, deren Zulässigkeit ergibt sich unmittelbar aus dem entsprechenden gemeinsamen Curriculum.
2. der/die SPL (delegiert von der/dem Studienpräses) genehmigt die Ablegung einer Prüfung an einer anderen Universität im Voraus, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an der Universität, an der der/die Studierende zugelassen ist, nicht möglich ist; in diesem Fall kann der/die Studierende an der anderen Universität für dieselbe Studienrichtung gar nicht zugelassen sein, da gem. § 63 Abs 8 UG die Zulassung für dasselbe Studium an mehr als einer Universität in Österreich unzulässig ist. Die Genehmigung muss zwingend im Voraus erfolgen, absolviert ein/e Studierende/r die Prüfung ohne Voraus-Genehmigung, kommt eine Anrechnung für das betreffende Studium nicht in Frage.
3. es handelt sich um Prüfungen auf der Grundlage neuer Medien, insb. von Online-Studienangeboten; die auswärtige Ablegung der Prüfung muss nicht gesondert genehmigt werden sondern ist ex lege zulässig
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Prüfungen an anderen Universitäten im selben Studium - von Petra Rust - 21.10.2009, 16:38

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