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Anrechnung von Prüfungen bei bereits negativ abgelegter Prüfung
#2
ja geht! nur wenn du bei der eigentlichen Pflicht-VO bei EW schon 3x negativ warst, kannst du dir keine andere stattdessen anrechnen lassen, weil du dann schon kommissionell antreten musst... aber bei 1x negativ ist Anrechnung möglich (sofern die entsprechende VO wirklich äquivalent ist und angerechnet wird.
Pinguine sind Vögel, die nur fliegen, wenn man sie schmeißt...
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RE: Anrechnung von Prüfungen bei bereits negativ abgelegter Prüfung - von Pixar - 23.10.2009, 13:27

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