16.11.2009, 19:08
hier mal das mietrecht, siehe pflichten des mieters. ich denke, wenn der herd schon drinnen war ist der vermieter zuständig. steht im mietvertrag irgendwas zur erhaltung?
http://wien.arbeiterkammer.at/www-403-IP-16278.html
baba,
maria
http://wien.arbeiterkammer.at/www-403-IP-16278.html
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maria

