24.11.2009, 21:38
Na, na! Du musst in dem Semester in dem die Vorlesung gehalten wurde inskribiert sein! Also du kannst nicht wenn du 1 SommerSemester aussetzt im Oktober nicht die Prüfung für eine VO machen die im SoSe gelesen wurde.....
So hab ich das verstanden!
lg[/i]
So hab ich das verstanden!
lg[/i]

