das mit dem engeren anbinden des vertragspartners sind solche dinge, wie angeld, anzahlung, pönale, reugeld,...(siehe folie)
das andere zählt glaub ich zum produkthaftungsgesetz.
weißt du zufällig was ein verkürztes mahnverfahren und der harmonisierte bereich im lm-recht ist?
...ups! nein falsch! wenn der lenker des hometrainers sich nicht fixieren lässt, dann ist das ein mangel. die produkthaftung umfasst nicht das einstehen für mängel an der ware.
das andere zählt glaub ich zum produkthaftungsgesetz.
weißt du zufällig was ein verkürztes mahnverfahren und der harmonisierte bereich im lm-recht ist?
...ups! nein falsch! wenn der lenker des hometrainers sich nicht fixieren lässt, dann ist das ein mangel. die produkthaftung umfasst nicht das einstehen für mängel an der ware.

