09.01.2010, 18:46
(08.01.2010, 14:46)tanja schrieb: das mit dem engeren anbinden des vertragspartners sind solche dinge, wie angeld, anzahlung, pönale, reugeld,...(siehe folie)
das andere zählt glaub ich zum produkthaftungsgesetz.
weißt du zufällig was ein verkürztes mahnverfahren und der harmonisierte bereich im lm-recht ist?
...ups! nein falsch! wenn der lenker des hometrainers sich nicht fixieren lässt, dann ist das ein mangel. die produkthaftung umfasst nicht das einstehen für mängel an der ware.
Hab das dazu gefunden:
Verkürztes Mahnverfahren:
Diese Verfahrenstypen ermöglichen eine raschere Prozeßführung, da der Gegner binnen einer kurzen Frist erklären muß, ob er sich auf den Streit einläßt. Tut er dies nicht, so kann die ergangene Entscheidung sofort vollstreckt werden. Darüber hinaus sind die entstehenden Anwaltskosten bei derartigen Verfahren niedriger als im "normalen" Klagsverfahren

