20.01.2010, 23:25
(20.01.2010, 13:59)Wagner Karl-Heinz schrieb: Ein grundsätzlicher Studienrechtlicher Aspekt:
Für eine auslaufende VO müssen 4 Prüfungstermine angeboten werden - mehr nicht.
Der 20.01. ist schon der 5. Termin.
Alles was über die 4 Termine angeboten wird ist Entgegenkommen des Leiters der LV.
Es wird sicher noch "alte" Termine geben (das ist schon mit dem LV-Leiter besprochen), aber sicher nicht mehr endlos viele. Ich würde daher alle Personen, die es betrifft (und as sind scheinbar nicht mehr sehr viele) bitten so schnell wie möglich die Prüfung zu absolvieren und sie als prioritär zu betrachten.
Die Prüfungsterminbekanntgabe war bei der Physiologieprüfung mehr als ausreichend (1 Monat davor), bzw. stehen für viele Prüfungstermine die Termnie schon länger im Prüfungskalender aber noch nicht zur Anmeldung frei (max. 1 Monat davor).
Ferner stimmt auch nicht, dass bis 2012 alle Prüfungen des Studienplans angeboten werden müssen.
Sehr geehrter Herr Studienprogrammleiter Wagner!
Sie machen es sich hier etwas zu einfach. Ich habe mich bei der ÖH Rechtsberatung erkundigt und die Auskunft war ganz klar. Wenn es einen Studienplanwechsel gibt und man noch gültig in einem auslaufenden Studienplan inskribiert ist, dann hat man das Recht innerhalb der Übergangsfrist die Prüfungen genau nach diesem Studienplan zu machen. Eine Einschränkung in welcher Reihenfolge Prüfungen abzulegen sind gibt es dabei nicht, von den festgeschriebenen Teilnahmevoraussetzungen (etwa für Übungen und Seminare) einmal abgesehen. Es ist also absolut legitim, eine Prüfung des ersten Semesters z.B. auch erst im vierten oder fünften machen zu wollen. Wenn nun, aus welchen Gründen immer, irgendeine ursprünglich vorgesehene Vorlesung nicht mehr angeboten wird oder eben keine Prüfungen mehr stattfinden, dann heißt das nicht, dass jemand zwangsweise umsteigen muss, sondern dann sind Sie als Studienprogrammleiter gefordert, rasch brauchbare Lösungen in Form von Ersatzlehrveranstaltungen oder z.B. durch die Anrechnung der neuen Prüfung statt der alten (Inhalt ohnehin ident) bekannt zu geben. Wenn Sie sich unseren Studienplan durchlesen, dann finden sie sogar dort einen entsprechenden Hinweis:
"Wenn im späteren Verlauf des Studiums Lehrveranstaltungen, die auf Grund der
ursprünglichen Studienpläne verpflichtend vorgeschrieben waren, nicht mehr angeboten
werden, hat das zuständige akademische Organ von Amts wegen oder auf Antrag der
oder des Studierenden mit Bescheid festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und
Prüfungen anstelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren und anzuerkennen sind."
Sollen nun also Dutzende oder viellecht sogar mehrere hundert Studierende einzeln zu Ihnen in die Sprechstunde gehen und eine Regelung "von Amts wegen" oder per Bescheid verlangen? Überhaupt ist es in dem Fall absolut nicht einsichtig, weshalb eine stofflich gleichwertige Prüfung nicht einfach formlos akzeptiert wird. Kolleginnen, die vom Diplom aufs Bakkalaureat umgestiegen sind haben erzählt, dass ihnen die Physiologie (damals 3-stündig) ohne irgendwelche Probleme für die 4-stündige Vorlesung angerechnet wurde. Warum soll das jetzt ein Problem sein? Setzen Sie sich ein für eine studierendenfreundliche Lösung! Ohne brauchbare Information am Semesteranfang ist keine Studienplanung möglich. Und am Semesterbeginn hieß es noch, wir können die neue Prüfung dann schon machen, bei der Anmeldung solle sie ins Wahlfach gelegt werden, das wird dann händisch angepasst ... siehe da, drei Monate später ist alles ganz anders. Wirklich super!

