05.02.2010, 17:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2010, 17:08 von Grenouille.)
Wir sollten den uns zustehenden Prüfungstermin für Chemie zu Beginn des Folgesemesters (hier: Sommersemester) unbedingt einfordern. Laut §59 UG 2002, Novelle 2009 unter "Rechte und Pflichten der Studierenden" heißt es: (3) Prüfungstermine sind jedenfalls für den Anfang, für die Mitte und für das Ende jeden Semesters anzusetzen.
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