20.02.2010, 12:30
Also ich durfte das Kolloquium im Bakk. nur einmal mit angerechneter Teilnahme besuchen. Hingehen und zuhören darf man immer. Sind ja auch sehr interessante Themen.
Das war die Antwort vom SSC:
Sie haben sich zu Lehrveranstaltungen aus dem Curriculum des Masterstdudiums angemeldet, obwohl Sie die Voraussetzungen dafür (Zulassung zum Masterstudium) nicht erfüllen. Da zu diesen Lehrveranstaltungen / Prüfungen keine gültige Bewertung eingetragen werden kann, werden Sie von der Teilnahme abgemeldet.
Bitte lesen Sie dazu die Informationen des Studienprogrammleiters/SSC
http://www.univie.ac.at/strvew/bbs/showt...?tid=11547
http://www.univie.ac.at/strvew/bbs/showt...?tid=11730
Ein Besuch der Lehrveranstaltungen ist nur möglich und rechtens, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
SSC Lebenswissenschaften/Studienprogrammleitung Ernährungswissenschaften
Das war die Antwort vom SSC:
Sie haben sich zu Lehrveranstaltungen aus dem Curriculum des Masterstdudiums angemeldet, obwohl Sie die Voraussetzungen dafür (Zulassung zum Masterstudium) nicht erfüllen. Da zu diesen Lehrveranstaltungen / Prüfungen keine gültige Bewertung eingetragen werden kann, werden Sie von der Teilnahme abgemeldet.
Bitte lesen Sie dazu die Informationen des Studienprogrammleiters/SSC
http://www.univie.ac.at/strvew/bbs/showt...?tid=11547
http://www.univie.ac.at/strvew/bbs/showt...?tid=11730
Ein Besuch der Lehrveranstaltungen ist nur möglich und rechtens, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
SSC Lebenswissenschaften/Studienprogrammleitung Ernährungswissenschaften

