08.03.2010, 13:35
"Sie dürfen keine Prüfung über eine LV ablegen, wenn sie im
Stoffsemester, in dem die LV angeboten wurde, nicht inskribiert
waren.
-> v.a. für Erstsemestrige wichtig: Sie dürfen im Semester einer
laufenden LV erst am Ende der LV die Prüfung ablegen!!"
hieß es bei der Semestervorbedsprechung. D.H. sofern ich rückgemeldet bin gilt wie vorher gesagt dass ich eine prüfung ablegen kann ohne die LV besucht zu haben bzw dafür angemeldet gewesen zu sein. Oder? Es erscheint zwar logisch, aber ich frag liebe rnach bevor es böse Überraschungen gibt.
Stoffsemester, in dem die LV angeboten wurde, nicht inskribiert
waren.
-> v.a. für Erstsemestrige wichtig: Sie dürfen im Semester einer
laufenden LV erst am Ende der LV die Prüfung ablegen!!"
hieß es bei der Semestervorbedsprechung. D.H. sofern ich rückgemeldet bin gilt wie vorher gesagt dass ich eine prüfung ablegen kann ohne die LV besucht zu haben bzw dafür angemeldet gewesen zu sein. Oder? Es erscheint zwar logisch, aber ich frag liebe rnach bevor es böse Überraschungen gibt.

