Du brauchst 8 Semesterwochenstunden und/oder 16 ECT's.
"nach dem ersten Studienjahr: mindestens acht Semesterwochenstunden (16 ECTS-Punkte) aus Wahl- oder Pflichtfächern;"
Ich hätte mal gesagt wenn du die 8 Stunden hast, dann sollte das passen, aber 7 reichen auf keinen Fall.
"Aufgrund mangelnder Studienleistung (wenn also nicht ausreichend Wochenstunden nachgewiesen werden) ist eine Rückzahlung nicht vorgesehen. Gilt es aber als offensichtlich, dass das Studium überhaupt nicht betrieben wurde, sind Rückforderungen des Finanzamts nicht auszuschließen. "
Also das würde ich jetzt so betrachten, dass du die Beihilfe so oder so nicht zurückzahlen musst, weil wenn du eh 13,5 ECTs hast, kann dir ja keiner sagen, dass du das Studium gar nicht betrieben hast. Aber ob das jetzt so stimmt, darauf würde ich nicht wetten.
http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=302
achja und der Link noch
... das letzte steht ganz untern
"nach dem ersten Studienjahr: mindestens acht Semesterwochenstunden (16 ECTS-Punkte) aus Wahl- oder Pflichtfächern;"
Ich hätte mal gesagt wenn du die 8 Stunden hast, dann sollte das passen, aber 7 reichen auf keinen Fall.
"Aufgrund mangelnder Studienleistung (wenn also nicht ausreichend Wochenstunden nachgewiesen werden) ist eine Rückzahlung nicht vorgesehen. Gilt es aber als offensichtlich, dass das Studium überhaupt nicht betrieben wurde, sind Rückforderungen des Finanzamts nicht auszuschließen. "
Also das würde ich jetzt so betrachten, dass du die Beihilfe so oder so nicht zurückzahlen musst, weil wenn du eh 13,5 ECTs hast, kann dir ja keiner sagen, dass du das Studium gar nicht betrieben hast. Aber ob das jetzt so stimmt, darauf würde ich nicht wetten.
http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=302
achja und der Link noch
... das letzte steht ganz untern

