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Masterstudium - Pflichtpraktikum
#6
Soweit ich mich erinnern kann, 1 ECTS für die bloße Teilnahme an nem Kongress/ Tagung, etc. 2 ECTS, wenn man ein Poster präsentiert, oder vorträgt oder ähnliches (ich halte mich mal zurück und äußere mich nicht dazu, für wie schwachsinning ich die bloße Annahme halte, dass ein normaler Master-Stundent zu solchen Ehren kommt...)

Und wenn wir schon mal bei dem Thema sind: ich frage mich, ob es rechtens ist, dass wir an Seminare und Tagungen (die sich ja angeblich jede/r StudentIn leisten kann) gegen Bezahlung für die Uni teilnehmen sollen/ müssen?
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Nachrichten in diesem Thema
Masterstudium - Pflichtpraktikum - von Ken - 13.08.2010, 18:15
RE: Masterstudium - Pflichtpraktikum - von HappyTurtle - 16.08.2010, 14:14

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