24.08.2010, 09:37
also wenn du keine prüfungen machst, musst du die familienbeihilfe sicher zurückzahlen: "Für das erste Studienjahr ist ein Studienerfolgsnachweis über 16 ECTS-Punkte (oder acht Wochenstunden) aus Wahl- oder
Pflichtfächern des betriebenen Studiums oder eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung (des ersten Rigorosums) zu
erbringen (einmaliger Leistungsnachweis)."
details siehe hier
mlg, lisa
Pflichtfächern des betriebenen Studiums oder eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung (des ersten Rigorosums) zu
erbringen (einmaliger Leistungsnachweis)."
details siehe hier
mlg, lisa

