31.08.2010, 17:22
ja, ich finde auch. Wenn man als Student etwas nicht absolut pünktlich abgibt oder eine Anmeldung übersieht hat man Pech, ich finde die Professoren sollten sich an die Frist von 4 Wochen halten.
Laut Universitätsgesetz 2002§ 75. Abs 4 gilt folgende Regel:
Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen.
Das bedeutet, dass bei einer Vorlesungsprüfung das Ergebnis spätestens 4 Wochen nach dem Prüfungstermin bekannt gegeben werden muss (z.B. im Univis Online).
Laut Universitätsgesetz 2002§ 75. Abs 4 gilt folgende Regel:
Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen.
Das bedeutet, dass bei einer Vorlesungsprüfung das Ergebnis spätestens 4 Wochen nach dem Prüfungstermin bekannt gegeben werden muss (z.B. im Univis Online).

