nein, die kannst du leider nicht. du hast ja deinen wahlzweig mit 30 ects, dann noch einen block mit 30 ects und dann noch einen, wo du im grunde machen kannst, was du willst. und die prüfungen, die du zum nachholen machen musst, werden dir zu den 30 ects im 3ten block zugerechnet. ich bin mit dem diplom auch noch nicht fertig, ich mache aber schon lvas aus dem master ökologie, das kann man dann wenn man regulär für den master gemeldet ist, anrechnen lassen. das entfällt aber wenn du bakk-student bist wegen der sperre, dh als bakk student darfst du jetzt noch nix machen. vielleicht noch zur info das mail, das ich vom spl der biologie diesbezüglich bekommen habe:
Ihr Fall ist zweifellos etwas komplexer.
Denn es muss - sobald Sie Ihr Erststudium abgeschlossen haben und dann
ein Zulassungsansuchen beim zuständigen Referat des Rektorates gestellt
haben werden - erst einmal entschieden werden, ob und ggf. mit welchen
Auflagen überhaupt Ihre Zulassung zum Masterstudium Ökologie möglich
ist. Es ist keinesfalls so, dass "automatisch" jedes Ansuchen
"durchgewinkt" wird. Vielmehr muss (§3 des Mastercurriculums) seriös
überprüft werden, ob Ihr Erststudium äquivalent und facheinschlägig ist
(wobei maximal Auflagen im Umfange von 30 ECTS erteilt werden dürften,
sonst gilt die Äquivalenz als nicht herstellbar).
Diese Überprüfung kann erst erfolgen, wenn Ihr Zulassungsakt vollständig
ist - weil sich erst dann abschließend feststellen lässt, ob das geht
oder eben nicht.
Meine Mail stellt daher auch keinerlei Stellungnahme in einem
allfälligen Bearbeitungsprozess dar: weder präjudiziere ich, dass es
Probleme geben könnte, noch dass dies glatt gehen wird.
Wenn nun Ihre Diplomprüfung erst ca. Oktober 2010 erfolgt, kann Ihr
Ansuchen sicher erst nach dem 1.10.2010 einlangen. Dann ist mein
Nachfolger (Prof. Krenn) am Zuge, und dessen Entscheid werde ich
keinesfalls vorgreifen.
Da Sie in einem "alten" Diplomstudium inskribiert sind und noch nicht in
der Bologna-Architektur studieren, wäre es für Sie jedenfalls möglich,
Vorlesungen (und zugehörige Prüfungen) aus dem Mastercurriculum zu
absolvieren, weil für Diplomstudierende die "automatische" Schranke
gegenüber Bachelorstudierenden entfällt und der Zugang nicht
elektronisch überprüft wird.
Auch für platzbeschränkte prüfungsimmanente LVen könnten Sie sich
anmelden (denn: zum Zeitpunkt des Anmeldefensters werden Sie noch
aufrecht im Diplomstudium EW inskribiert sein); Sie müssen dann
allerdings damit rechnen, dass - bei Platzmangel - Studierende des
Mastercurriculums Ökologie bzw. des Diplomstudiums Biologie mit SKZ 444
(Ökologie) Ihnen vorgezogen werden (§9(2) des Master-Curriculums
Ökologie), und zwar ggf. unbeschadet allfällig gesetzter Punkte. Denn:
so lange Sie nicht förmlich im Master-Curriculum Ökologie inskribiert
sind, sondern de iure als "Studierende eines anderen Studiengangs"
gelten, können Sie logischerweise noch nicht alle Rechte einer
Masterstudierenden einfordern. Zumal es (zumindest theoretisch)
geschehen könnte, dass im Zuge der Prüfung Ihres Zulassungsansuchens ein
negativer Bescheid seitens des Rektorats erstellt würde.
"Mitbelegung" als Status nutzt Ihnen an dieser Stelle auch nicht mehr,
weil Sie damit ebenfalls unter den §9(2) fallen (soferne es wirklich
LVen gibt, wo die Plätze nicht ausreichen - halte ich im Masterbereich
für eher unwahrscheinlich, aber ein Prophet bin ich keiner ...).
Wenn Sie als Diplom-Studierende der EW LVen aus dem Master Ökologie
erbracht haben, können diese - sobald Sie im Master inskribiert sind -
über das SSC LEWI Ihrem neuen Prüfungspass zugeordnet werden. Details
dazu klären Sie dann bitte, sobald die Noten und die Zulassung
vorliegen, mit den MitarbeiterInnen am SSC LEWI.
MfG
Konrad Fiedler
SPL Biologie
Ihr Fall ist zweifellos etwas komplexer.
Denn es muss - sobald Sie Ihr Erststudium abgeschlossen haben und dann
ein Zulassungsansuchen beim zuständigen Referat des Rektorates gestellt
haben werden - erst einmal entschieden werden, ob und ggf. mit welchen
Auflagen überhaupt Ihre Zulassung zum Masterstudium Ökologie möglich
ist. Es ist keinesfalls so, dass "automatisch" jedes Ansuchen
"durchgewinkt" wird. Vielmehr muss (§3 des Mastercurriculums) seriös
überprüft werden, ob Ihr Erststudium äquivalent und facheinschlägig ist
(wobei maximal Auflagen im Umfange von 30 ECTS erteilt werden dürften,
sonst gilt die Äquivalenz als nicht herstellbar).
Diese Überprüfung kann erst erfolgen, wenn Ihr Zulassungsakt vollständig
ist - weil sich erst dann abschließend feststellen lässt, ob das geht
oder eben nicht.
Meine Mail stellt daher auch keinerlei Stellungnahme in einem
allfälligen Bearbeitungsprozess dar: weder präjudiziere ich, dass es
Probleme geben könnte, noch dass dies glatt gehen wird.
Wenn nun Ihre Diplomprüfung erst ca. Oktober 2010 erfolgt, kann Ihr
Ansuchen sicher erst nach dem 1.10.2010 einlangen. Dann ist mein
Nachfolger (Prof. Krenn) am Zuge, und dessen Entscheid werde ich
keinesfalls vorgreifen.
Da Sie in einem "alten" Diplomstudium inskribiert sind und noch nicht in
der Bologna-Architektur studieren, wäre es für Sie jedenfalls möglich,
Vorlesungen (und zugehörige Prüfungen) aus dem Mastercurriculum zu
absolvieren, weil für Diplomstudierende die "automatische" Schranke
gegenüber Bachelorstudierenden entfällt und der Zugang nicht
elektronisch überprüft wird.
Auch für platzbeschränkte prüfungsimmanente LVen könnten Sie sich
anmelden (denn: zum Zeitpunkt des Anmeldefensters werden Sie noch
aufrecht im Diplomstudium EW inskribiert sein); Sie müssen dann
allerdings damit rechnen, dass - bei Platzmangel - Studierende des
Mastercurriculums Ökologie bzw. des Diplomstudiums Biologie mit SKZ 444
(Ökologie) Ihnen vorgezogen werden (§9(2) des Master-Curriculums
Ökologie), und zwar ggf. unbeschadet allfällig gesetzter Punkte. Denn:
so lange Sie nicht förmlich im Master-Curriculum Ökologie inskribiert
sind, sondern de iure als "Studierende eines anderen Studiengangs"
gelten, können Sie logischerweise noch nicht alle Rechte einer
Masterstudierenden einfordern. Zumal es (zumindest theoretisch)
geschehen könnte, dass im Zuge der Prüfung Ihres Zulassungsansuchens ein
negativer Bescheid seitens des Rektorats erstellt würde.
"Mitbelegung" als Status nutzt Ihnen an dieser Stelle auch nicht mehr,
weil Sie damit ebenfalls unter den §9(2) fallen (soferne es wirklich
LVen gibt, wo die Plätze nicht ausreichen - halte ich im Masterbereich
für eher unwahrscheinlich, aber ein Prophet bin ich keiner ...).
Wenn Sie als Diplom-Studierende der EW LVen aus dem Master Ökologie
erbracht haben, können diese - sobald Sie im Master inskribiert sind -
über das SSC LEWI Ihrem neuen Prüfungspass zugeordnet werden. Details
dazu klären Sie dann bitte, sobald die Noten und die Zulassung
vorliegen, mit den MitarbeiterInnen am SSC LEWI.
MfG
Konrad Fiedler
SPL Biologie

