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Anerkennung von VO´s und/oder Übungen
#1
Hallo an allen,

ich hab da mal eine Frage bezüglich der Anerkennungen.
Ich habe damals die HLW (HBLA) gemacht und gehört das man sich da BWL und Vorratshaltung (Übungen oder Prüfungen) anrechnen lassen kann.
Sonst noch etwas oder nur die beiden Fächer?
Also sprich kann ich mir nur Dinge anrechnen lassen in denen ich maturiert oder eine Abschlussprüfung gemacht habe?

Irgendwie kenn ich mich da nicht wirklich auch.

Und vorallem muß ich da gleich zum Herrn Wagner gehen oder mir vorher irgendwo ein Formular zum ausfüllen besorgen?

Wär super wenn mir jemand weiter helfen könnte.

LG
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Nachrichten in diesem Thema
Anerkennung von VO´s und/oder Übungen - von a0901307 - 21.09.2010, 16:45
RE: Anerkennung von VO´s und/oder Übungen - von lisa.stangl - 03.10.2010, 12:13

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