24.09.2010, 13:09
(24.08.2010, 15:17)lilipeace schrieb:(24.08.2010, 13:11)lischen schrieb: ja stimmt eigtl. lillipeace, vl. hab ich das auch falsch verstanden und man muss eh nix zurückzahlen sondern hat nur keinen weiteren anspruch drauf?!?
Also so wie ich das verstanden habe, stimmt das genau so.
Mich würde auch interessieren,wie das abläuft.
Muss man die Familienbeihilfe zurückzahlen,wenn man die ETC nicht nachweisen kann,oder nicht?

