also mir hams das beim finanzamt so erklärt.. warum müsste man sonst den leistungsnachweis bringen?
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(24.09.2010, 18:08)lilipeace schrieb: Ja, ich glaube auch nicht, dass man Familienbeihilfe zurückzahlen muss! Aber falls man im nächsten Jahr immer noch Familienbeihilfe kriegen will muss man die 16 ECT's haben!Hört sich logisch an.. sorry, wenn ich nen blödsinn gsagt hab.. die vom finanzamt bei uns sindvecht unfähig.. ham nichtmal mein zeugnis, wo unten draufsteht, dass es als bestätigung für die familienbeihilfe gilt, angenommen... ham mia wohl da auch nen blödsinn eingredet
Lg

