28.09.2010, 21:35
Zu den diversen Fragen:
1) fix angemeldet sind derzeit nur jene Studierenden, die nach der heutigen Platzzuteilung eine automatische Bestätigung der Anmeldung über das System erhalten haben.
2) Zwei Anmeldezeiträume gibt es, da die Entscheidung und Ankündigung für einen weiteren Prüfungstermin zur VO Biostatistik (=Voraussetzung) erst erfolgte, als die Anmeldefrist bis 27.9. bereits festgelegt und dem Referat Koordination Lehr- und Prüfungsadministration bekanntgegeben war. Die Zuteilungstermine waren uns zu dieser Zeit verpflichtend vorgegeben um technische Probleme durch Systemüberlastung zu verhindern und konnten daher auch nicht mehr geändert wrden.
3) Bei den auf Warteliste stehenden Studierenden handelt es sich um Interessenten, welche nicht unter den Studienkennzahlen der Ernährungswissenschaften vorgemerkt sind und diese LV daher auch nicht als Pflichtlehrveranstaltungen absolvieren müssen.
Da alle Plätze vorrangig an die Studierenden der Ernährungswissenschaften für die Pflichtlehrveranstaltung vergeben werden, können andere Interessenten nur berücksichtigt werden, wenn ggf darüber hinaus noch freie Plätze vorhanden sind.
Die derzeit noch auf Warteliste stehenden Interessenten werden daher erst im Zuteilungslauf des zweiten Anmeldezeitraumes berücksichtigt.
1) fix angemeldet sind derzeit nur jene Studierenden, die nach der heutigen Platzzuteilung eine automatische Bestätigung der Anmeldung über das System erhalten haben.
2) Zwei Anmeldezeiträume gibt es, da die Entscheidung und Ankündigung für einen weiteren Prüfungstermin zur VO Biostatistik (=Voraussetzung) erst erfolgte, als die Anmeldefrist bis 27.9. bereits festgelegt und dem Referat Koordination Lehr- und Prüfungsadministration bekanntgegeben war. Die Zuteilungstermine waren uns zu dieser Zeit verpflichtend vorgegeben um technische Probleme durch Systemüberlastung zu verhindern und konnten daher auch nicht mehr geändert wrden.
3) Bei den auf Warteliste stehenden Studierenden handelt es sich um Interessenten, welche nicht unter den Studienkennzahlen der Ernährungswissenschaften vorgemerkt sind und diese LV daher auch nicht als Pflichtlehrveranstaltungen absolvieren müssen.
Da alle Plätze vorrangig an die Studierenden der Ernährungswissenschaften für die Pflichtlehrveranstaltung vergeben werden, können andere Interessenten nur berücksichtigt werden, wenn ggf darüber hinaus noch freie Plätze vorhanden sind.
Die derzeit noch auf Warteliste stehenden Interessenten werden daher erst im Zuteilungslauf des zweiten Anmeldezeitraumes berücksichtigt.

