01.08.2008, 15:12
Diplomarbeiten dürfen vergeben werden von habilitierten Lehrbeauftragten (Univ.-Doz., ao. Univ.-Prof., Univ.-Prof., o. Univ.-Prof), die mit mindestens einer Lehrveranstaltung im Ausmaß von 2 Semesterstunden im jeweiligen Studienplan vertreten sind. Ausnahmen hiervon sind möglich, diese müssen jedoch vom Vorsitzenden der Prüfungskommission (derzeit o. Univ.-Prof. Dr. I. Elmadfa) genehmigt werden (Ansuchen auf Aufnahme in die Prüfungskommission).
Externe Diplomarbeiten Externe Diplomarbeiten, z.B. in der Industrie oder im Ausland, sind selbstverständlich möglich. Hier muss jedoch ein Betreuer gefunden werden, der das Diplomarbeitsthema inhaltlich in der Diplomprüfung vertreten kann und die obigen Voraussetzungen erfüllt, bzw. muss beantragt werden, den externen Diplomarbeitsbetreuer in die Prüfungskommission auf zu nehmen. In der Praxis hat es sich bewährt, bei externen Diplomarbeiten einen Betreuer aus den Lehrbeauftragten des Studienplanes zu wählen, der bereit ist, die offizielle Betreuung der Diplomarbeit zu übernehmen.
Externe Diplomarbeiten Externe Diplomarbeiten, z.B. in der Industrie oder im Ausland, sind selbstverständlich möglich. Hier muss jedoch ein Betreuer gefunden werden, der das Diplomarbeitsthema inhaltlich in der Diplomprüfung vertreten kann und die obigen Voraussetzungen erfüllt, bzw. muss beantragt werden, den externen Diplomarbeitsbetreuer in die Prüfungskommission auf zu nehmen. In der Praxis hat es sich bewährt, bei externen Diplomarbeiten einen Betreuer aus den Lehrbeauftragten des Studienplanes zu wählen, der bereit ist, die offizielle Betreuung der Diplomarbeit zu übernehmen.

