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max Einkommen - Studienbeihilfe
#3
Also ich kann nur für die Familienbeihilfe sprechen. Die bekommt man, solange man unter 9000€ im Jahr verdient. Zur Berechnung wird aber zum Glück der Netto-Verdienst herangezogen, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
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RE: max Einkommen - Studienbeihilfe - von Tschaekob - 07.10.2010, 10:45

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