Grenouille schrieb:Es ist sicher nicht erlaubt, doch es macht keinen Unterschied zur Bibliothek, denn da kann ich auch hingehen und darf mir Seiten aus Büchern kopieren.Oh doch, da ist ein gewaltiger Unterschied.
Machen das Lehrer in Schulen nicht auch so? Die kopieren ja auch massenweise Texte und 'Beispiele aus Büchern, was Sie ja eigentlich nicht dürften....
Damit verletzt du ein ureigenes Urheberrecht, nämlich das Recht auf Vervielfältigung.
Du kannst soviele Bücher einscannen wie du willst, nur darfst du sie nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, sprich ins I-net stellen samt Login und PWD. Sicherlich, wo kein Kläger, da kein Urteil, insofern egal. Der Unterschied zu Bibliothek ist der, dass du dort selbst das kopierst und die Bibliothek als solche Bücher der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Dennoch ist das Kopieren allerhöchstens zum Eigengebrauch erlaubt, wenngleich ich mir das auch nicht so sicher bin.
Nur aus rechtlicher Sicht gefährlich...

